Klarstellung
Im Schreiben des Kultusministeriums vom 20.4.2020 ist u.a. festgelegt worden, dass die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen ist.
Auf Nachfrage wurde nun klargestellt, dass dies nicht für die Schulsozialarbeit gilt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 20. April 2020 zur „Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes ab dem 04. Mai 2020“ ist u.a. geregelt, dass außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen sind.
Durch die Formulierung „außerunterrichtlicher Partner“ stellte sich für viele Anstellungsträger der Schulsozialarbeit die Frage, ob die Schulsozialarbeit auch bis zum Schuljahresende vom Schulbetrieb ausgeschlossen ist.
Der KVJS ist diesbezüglich über das Ministerium für Soziales und Integration an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport herangetreten.
Nunmehr hat Herr Ministerialdirektor Föll entschieden, dass die Schulsozialarbeit nicht vom Schulbetrieb ausgeschlossen ist (siehe unten).
Es entspricht der gemeinsamen Überzeugung der Kommunalen Landesverbände und des KVJS, dass die Schulsozialarbeit als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf alle am Schulbetrieb beteiligten Personen und Gruppen (Schüler/innen, Eltern, Lehrkräfte), aktuell einen besonders wertvollen Beitrag zu leisten imstande ist.
Hierfür möchten wir allen Fachkräften in der Schulsozialarbeit sehr herzlich danken!
Wir bitten Sie, die Information entsprechend weiterzuleiten.
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Gerald Häcker
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Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg
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