Menschen, die der Satzung des Netzwerk Schulsozialarbeit BW e.V. zustimmen und die Mitgliedschaft beantragen wollen, senden die ausgefüllte Beitrittserklärung an den für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstand.
Aktuell an: Ribanna Schönau
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Mitglied werden als juristische Person
Sie sind ein Träger von Schulsozialarbeit oder eine an der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg interessierte Einrichtung und möchten Mitglied im Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. werden?
Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen ist abhängig von deren Zuordnung zu einer der drei Beitragsgruppen.
Beitragsgruppe 1 (Stellendeputate bis zu insgesamt 100%): 88,- Euro,
Beitragsgruppe 2 (Stellendeputate bis zu insgesamt 300%): 176,- Euro
Beitragsgruppe 3 (Stellendeputate über insgesamt 300%): 230,- Euro.
Beitrittserklärung_Juristische_Person_Version_12-2022.pdf
Mitglied werden als natürliche Person
Sie sind Schulsozialarbeiterin oder Schulsozialarbeiter und möchten Mitglied im Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e.V. werden?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit 29,- Euro/ Jahr.
Beitrittserklärung Natürliche Person